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Parzellenübersicht

 
 
 
 

Gartenordung

Bei einer so großen Gemeinschaft gibt es Wissenswertes und Regeln, die für ein möglichst reibungsloses und harmonisches Miteinander sorgen sollen. Diese Regeln gelten für alle Vereinsmitglieder und ebenso für deren Familie und Besucher. Unabhängig von dieser Gartenordnung haben das Bundeskleingarten-gesetz und die Inhalte und Auflagen der Pachtverträge ihre Geltung.

                1. Unsere Kolonie ist eine öffentliche Grünanlage und darf daher nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Dieses gilt nicht für die Fahrzeuge von den Abfuhrfirmen der Grubenentleerung mit max. 7,5 t. In Ausnahmefällen, wenn durch Abriss- oder Umbauarbeiten schwere Materialien zu transportieren sind, gilt die Devise: hineinfahren, abladen und umgehend hinausfahren. Die Schranken sollen nicht lange geöffnet bleiben. Gefahren werden darf in diesen Fällen nur auf den befestigten Hauptwegen.

                2. Das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art ist laut Regelung vom Grünflächenamt auf den Hauptwegen und auf den Stichwegen nicht gestattet.

                3. Aus Rücksicht auf die Kolonie-Gemeinschaft sind die Ruhezeiten einzuhalten. Das bedeutet, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sind laute Aktivitäten zu unterlassen. Hierzu gehört Rasenmähen oder -trimmen und die Nutzung von Rundfunk- und Musikgeräten/-instrumenten jeder Art (Rundfunk- und Musikgeräte/-instrumente sollen außerhalb der Ruhezeiten auch nur mit Zimmerlautstärke benutzt werden).  In dieser Zeit darf die Kolonie auch generell nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Dieses gilt besonders in der Saison von Anfang Mai bis Ende Oktober.

                4. Offenes Feuer ist nicht erlaubt. Beim Grillen ist darauf zu achten, dass die Nachbarschaft nicht durch übermäßigen und unangenehm riechenden Qualm belästigt wird.

                5. Als grüne Oase ist die Kleingartenkolonie nicht nur ein Freizeit- sondern auch ein Erholungsgebiet und ein Aktivitätsbereich für unsere Kinder und Enkelkinder. Allerdings sind wir kein Freizeitpark oder Kinderspielplatz. Daher auch hier ist Rücksichtnahme gefordert. Beim Toben im Planschbecken, auf dem Trampolin etc. bitte auch auf die Ruhezeiten achten. Besonders in den Mittagszeiten von Montag bis Sonntag von 13:00 – 15:00 Uhr. Es gibt reichlich Spiele ohne erhöhten Geräuschpegel für diese Zeiträume und so lernen auch unsere Kinder die Rücksichtnahme für ein harmonisches Miteinander.

                6. Informationen werden in unseren Aushangkästen bekannt gegeben. An jedem Koloniezugang befindet sich ein Info-Kasten, sodass jedes Vereinsmitglied an einem Aushangkasten vorbeikommt. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, die Informationen zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen.

                7. Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, die auf ihrer Kleingartenparzelle befindlichen Anpflanzungen zu pflegen. Zu dieser Pflege gehört auch die Beseitigung von kranken, abgestorbenen und irreparabel geschädigten Anpflanzungen und die Rasenpflege. Ebenso die Beseitigung von Wildpflanzen wie z. B. Löwenzahn, um die Verbreitung durch Pollenflug zu vermeiden. Außerdem sind Überwüchse von Hecken oder anderen Pflanzen zur Nachbarparzelle zu verhindern bzw. zu beseitigen.

                8. Für Grünschnitt und Hausmüll stehen zu festen Zeiten der Kompostplatz und der Müllplatz zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind im Aushang zu finden. Für Grünschnitt wird pro Sack oder Schubkarre eine Gebühr von derzeit 2,00/4,00 Euro (je nach Größe) erhoben. Die Nutzung des Müllplatzes wird durch eine Umlage für alle Vereinsmitglieder mit der Pachtrechnung erhoben. Hier ist nur der Müll in haushaltsüblichen Mengen zu entsorgen. Für Aufräumaktionen in Laube und Garten ist der Müllplatz nicht geduldet.

                9. Kleintierhaltung ist generell verboten. Ausgenommen sind Hunde. Diese sind innerhalb der Kleingartenanlage an der Leine zu führen und so zu halten, dass die Ruhe in der Kleingartenanlage nicht gestört wird. Für etwaige Schäden aus der Tierhaltung haftet der Unterpächter als Tierhalter.

                10. Bienenhaltung ist nur mit Zustimmung des Bezirksverbands gestattet. Die Zahl der Bienenvölker kann begrenzt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzes.

                11. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, den Bereich vor seiner Parzelle bis zur Wegmitte in Ordnung zu halten. Bei Eckgrundstücken gilt dieses natürlich für beide Wegseiten.

                12. Hecken müssen lt. Bundeskleingartengesetz auf eine Höhe von 1,25 m gekürzt sein. Das Naturschutzgesetz von Berlin verbietet das Beseitigen von Vegetation in der Zeit vom 1. März bis zum 31. August. Genehmigt und verpflichtend sind übliche regelmäßige Heckenschnitte und fachgerechter Gehölzschnitt.

                13. Offenes Feuer – auch in sogenannten Feuerschalen- ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Grillen ist natürlich erlaubt. Siehe Punkt 4

                14. Von der unbebauten Fläche einer Parzelle müssen lt. Bundeskleingartengesetz ein Drittel kleingärtnerisch durch Obst- und Gemüseanbau genutzt werden. Sonst droht vom Bezirksverband die Kündigung.

                15. Zur Teilnahme an unserer Jahreshauptversammlung im Frühjahr jeden Jahres können wir niemanden zwingen. Aber wir verstehen es als moralische Verpflichtung der Gemeinschaft gegenüber, dass jedes Vereinsmitglied daran teilnimmt. Auf Beschlüsse können Sie mit Ihrer Stimme einwirken, nachträgliche Gegenstimmen sind unwirksam.

                16. Gemeinschaftsarbeit wird über den Aushang bekannt gegeben. 3 Stunden pro Saison ist Pflicht. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, wird lt. Mehrheitsbeschluss der Mitglieder mit einem Strafgeld von 100,00 Euro belegt.

                17. Pächter im Alter über 75 Jahre sind davon befreit und spenden dafür 20,00 € in die Kinderfestkasse. Anwesenheitspflicht besteht im Frühjahr und Herbst beim Zähler ablesen und beim Wasser an- und abstellen. Auch hier wird sonst ein Strafgeld lt. Mehrheitsbeschluss der Mitglieder in Höhe von 100,00 Euro erhoben.


In den Wintermonaten wird empfohlen mindestens ein mal wöchentlich die Parzelle auf Schäden (Einbrüche) zu kontrollieren. Achten Sie dabei bitte auch auf Ihre Nachbargrundstücke und informieren Sie im Schadensfall einen der Vorstände.

 

Wir möchten, dass sich Sie sich in unserer Kolonie wohl fühlen und dieses auch Ihren Nachbarn ermöglichen.

Wir freuen uns, wenn Jung und Alt sowie neue und alte Vereinsmitglieder, gleich welcher Nation, mit uns die Gemeinschaft pflegen. Dazu gehört gegenseitiger Respekt, Freundlichkeit und die Befolgung dieser Gartenregeln.

 

Falls Sie Sorgen, Probleme und Anregungen haben, kontakten Sie uns telefonisch oder persönlich in unseren Sprechstunden.

 

Ihr / Euer Vorstands-Team

Lutz Naulin & Olaf Nestrowitz-Welzel

Mai 2025